16.1
Führerschein 2021: Fahrprüfung, Automatikregelung, OPFEP, digitales Protokoll
Prüfung, Automatik: Das alles ändert sich beim Führerschein im Jahr 2021
15.12.2020 —
Länger, transparenter: Die praktische Fahrprüfung ändert sich 2021 deutlich. Und: Ab April greift die Automatikregelung. Das alles wird neu beim Führerschein!
Manche zittern, manche nehmen es gelassen. Doch für alle Führerscheinabsolventen gilt: Sie müssen sich in Zukunft auf eine deutlich veränderte praktische Fahrprüfung einstellen. Ab Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jeder Führerscheinbewerber (sieben wertvolle Lerntipps) am Ende der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) gilt ab 2021 für alle Führerscheinklassen. (Das darf man mit dem Autoführerschein Klasse B fahren.)
Ziel: mehr Objektivität und bessere Rückmeldung
Bei der DEKRA ist die Rede von einem "Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland". Entwickelt wurde die OPFEP in enger Zusammenarbeit von TÜV, DEKRA, Technischen Prüfstellen, Behörden, Fahrlehrerverbänden und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), zudem wurde sie vor ihrem Einsatz in 9000 Prüfungen erprobt. Das neue Verfahren soll für mehr Objektivität in der Bewertung, eine bessere Rückmeldung an die Prüflinge und die jeweilige Fahrschule sowie für größere Verkehrssicherheit sorgen. Im März 2019 wurde dafür die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend verändert – Stichtag für die Einführung ist nun der 1. Januar 2021. (Überblick: alle Änderungen im neuen Jahr für Autofahrer und für Motorradfahrer!)
Entscheidung trifft allein der Prüfer
Im elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert der Prüfer mittels einer speziell entwickelten Software auf dem Tablet seine Bewertung für alle Fahraufgaben, in denen der Bewerber eine überdurchschnittliche Leistung erbringt oder einen Fehler macht. Im Anschluss an die Prüfungsfahrt bewertet und dokumentiert der Prüfer alle acht Fahraufgaben (z. B. Fahrstreifenwechsel, Kreisverkehr und Fußgängerüberweg) und alle fünf Fahrkompetenzbereiche (Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeitsanpassung, Kommunikation o. ä.) zusammenfassend. Die Fahrkompetenz wird damit ganzheitlich bewertet. Alle Entscheidungen trifft weiterhin der Prüfer, das Programm dient nur zur Unterstützung. Unabhängig vom Ausgang der Prüfung soll der Bewerber so besser aus der Prüfungsfahrt lernen können. Und: Den Fahrschulen steht das elektronische Prüfprotokoll in abgewandelter Form für den Einsatz in der Fahrausbildung zur Verfügung.
Automatikregelung ab dem 1. April
Und noch eine wichtige Neuerung gibt es im Jahr 2021 für Führerscheinanwärter: die sogenannte Automatikregelung. Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schalter machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen. Die Automatikregelung greift ab dem 1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.
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Neue Fahrerlaubnis(FE)-Prüfungen – Praxis ab 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP). Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP). Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Die OPFEP soll unter anderen dazu beitragen das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zu vermindern. Dazu haben TÜV, Dekra sowie das Institut für Prävention und Verkehrssicherheit, die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Behörden und die Bundesanstalt für Straßenwesen die Fahrprüfung standardisiert sowie methodisch und inhaltlich optimiert. In rund 9.000 Prüfungen wurde die OPFEP wissenschaftlich untersucht und getestet.
Kern der "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" ist ein Katalog, der alle Anforderungen zu Fahraufgaben detailliert beschreibt und Bewertungskriterien dokumentiert. Also zum Beispiel, wie verhält sich der Prüfling im Kreisverkehr, wechselt er die Spur auf einer Autobahn korrekt oder beachtet er alle Sicherheitsvorgaben beim Abbiegen.
Mit einen Tablet und standardisierten Fahraufgaben bewertet der Fahrprüfer nun die Fahrkompetenz des Prüflings.
Diese fahrrelevanten Aufgaben und die Bewertungskriterien schaffen ab Januar 2021 eine objektive und transparente Führerscheinprüfung und soll damit die Basis für sicheres Autofahren bilden. "Mit dem neuen Verfahren schaffen wir ausführliche Standards – vom elektronischen Prüfprotokoll bis zum Feedbackgespräch. Das sind klare Vorgaben für mehr Verkehrssicherheit", sagt
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
Statt der handschriftlichen Dokumentation, gibt der Fahrprüfer während der Prüffahrt die Bewertungen in ein digitales Prüfprotokoll (ePp) auf einem Tablet-Computer ein. Im ePp werden die durchzuführenden Fahraufgaben sowie die jeweiligen Bewertungskriterien (überdurchschnittliche Leistungen und Fehler) angezeigt. Nach der Fahrt wird die Fahrkompetenz bewertet, wobei das ePp nur unterstützt. Die finale Entscheidung obliegt weiterhin dem Fahrprüfer.
Der Prüfling erhält ein ausführliches Feedback und eine Einschätzung seiner Fähigkeiten am Steuer. Darüber hinaus gibt es noch eine schriftliche Zusammenfassung, egal, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Mit diesen Informationen kann die Fahrschule bei nicht bestanderem Test gezielt nachschulen oder zum Beispiel beim begleitenden Fahren ab 17 nach einer erfolgreichen Prüfung weiter aufbauen. Die OPFEP gilt für alle Führerscheinklassen.
Die Führerscheinprüfung dauert dank OPFEP ab Januar ein wenig länger. Die Fahraufgaben während der Prüfung nehmen 5 Minuten mehr Zeit in Anspruch, das Feedbackgespräch und die Kompetenzeinschätzung dauern ebenfalls 5 Minuten.
Übrigens: Ab 2021 steigen auch die Preise für die praktische Führerscheinprüfung. Wer den Pkw-Führerschein macht, muss mit mehr als 30 Prozent höheren Kosten rechnen. Die Prüfung für den Lkw-Führerschein kostet rund 20 Prozent mehr.
Klasse |
Prüfung 2020 (16 % MwSt) |
Prüfung 2021 (19 % MwSt) |
Abweichung |
B, BE (Pkw) |
89,44 € |
116,93 € |
30,7% |
C, C1, CE, C1 E (Lkw) |
147,32 € |
176,31 € |
19,7% |
AM, A1 (Zweirad) |
89,44 € |
116,93 € |
30,7% |
A2, A (Zweirad) |
118,30 € |
146,56 € * |
23,9% |
* inkl. AM |
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Die Mehrkosten sind nicht auf den ab 2021 wieder geltenden Anstieg der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zurückzuführen. Mit der Erhöhung werden die Kosten für die Hard- und Software der OPFEP sowie den Mehraufwand der Prüfung aufgefangen.
Die Fahrausbildung ist nach den Machern der OPFEP eine wichtige Säule der Verkehrssicherheit in Deutschland. Trotz der bereits hohen Qualität der Ausbildung weisen Fahranfänger ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Laut aktueller Unfallstatistik des Statistischen Bundesamts wurde 2019 jeder fünfte Unfall mit Personenschaden bei dem Pkw-Fahrer die Hauptverursacher waren, von 18- bis 24-Jährigen verursacht.
Ein digitales Prüfprotokoll, Tablet-Computer statt Zettel, Feedback-Gespräche – die Führerscheinprüfung ist in der Moderne angekommen. Und auch wenn die Änderungen zunächst marginal erscheinen, so tragen sie dazu bei, dass jeder Fahranfänger besser geschult wird und künftig sicherer unterwegs ist.
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16.2
neue TÜV-Prüfgebühren ab 1.1.2021
resultierend aus längeren Fahrprüfungszeiten (i.d.R. 10 Minuten länger),
bedingt durch die bundeseinheitliche Bewertung und Dokumentation über Tablet
16.3
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Die Fahrschüler müssen, wie bisher auch, für Aufwendungen des TÜV, also Prüfungen, festgelegte Gebühren bezahlen.
Neu ist, dass der TÜV dies jetzt selber in die Hand nimmt und jeden Fahrschüler anschreibt und ihm eine Rechnung stellt.
Diese Gebührenrechnung (ein sogenannter Kostenvorschuss) ist vor der entsprechenden Prüfung (Theorie oder Praxis) rechtzeitig zu begleichen, sonst ist keine Prüfung möglich.
Ich bin kein Jungspund, sondern ein alter Hase!
Gehöre aber noch nicht zum alten Eisen!
mobil 0171 32 62 203
Fahrschule Gressmann, Wolfgang-Wagner-Straße 10, 85625 Glonn