(Stand 13.1.2021)
Kanzlerin unkt:
Lockdown bis Ostern (4/5.4.2021)
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(Stand 6.1.2021)
Lockdown bis So, 31.1.2021 verlängert!
Beschränkungen gelten wie bisher
siehe Stand 20.12.2020
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(Stand 20.12.2020)
Auszug aus der 11. Elften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV)
vom 15. Dezember 2020
und Kommentare
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§ 17
Prüfungswesen
¹Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. ²Soweit die Einhaltung des Mindestabstands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. ³Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind nicht zugelassen.
► deshalb sind alle praktischen Fahrprüfungen verboten (lt. TÜV-SÜD) ◄
§ 20
Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
(1) Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich Abs. 2 in Präsenzform untersagt.
► deshalb sind alle BKF-Maßnahmen untersagt (lt. Fahrlehrerverband) ◄
(2) ¹Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist ²Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowiebei Präsenzveranstaltungen am Platz. ³§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 4Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
(3) Der Unterricht an Musikschulen ist in Präsenzform untersagt.
(4) Fahrschulunterricht, Nachschulungen und Eignungsseminare an Fahrschulen sind in Präsenzform untersagt.
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(Stand 15.12.2020)
seit 5 Tagen über 200, heute 207,45
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(Stand 13.12.2020, 12 Uhr)
jetzt ist es soweit – Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020 bis mindestens Sonntag, 10.1.2021
► kein theoretischer und praktischer Unterricht ◄
► keine BKF-Maßnahmen ◄
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(Stand 12.12.2020)
auch heute wieder über 200 = 201,2
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(Stand 11.12.2020)
heutiger Wert 220!!!
es bahnt sich ein harter Lockdown an, spätestens
ab 4. Advent (bundesweite Höchstzahlen)
"lasst uns fröhlich weiterfeiern, es wird schon besser werden" – mein persönlicher, ironischer O-Ton
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Neue Infos vom LRA Ebe FS-Stelle:
(Stand 9.12.2020, 15 Uhr)
"...die Regelungen, die ab einem Inzidenzwert > 200 gelten, treten erst außer Kraft, wenn das Außerkrafttreten ortsüblich bekannt gemacht wurde. Bei uns ist das im Amtsblatt und per Aushang am Eingang des LRA bzw. über die Internetseite. Das darf aber frühestens dann passieren, wenn der Inzidenzwert mind. 7 Tage in Folge unter 200 liegt. Also bitte abwarten, bis die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landratsamtes erfolgt ist oder ich Ihnen eine e-mail geschickt habe. Sie können auch direkt bei der Corona-Gewerbehotlinde (08092 823 685) des LRA EBE anrufen.
Hinsichtlich der zweiten Frage, darf ich auf das offizielle Schreiben des IMSt hinweisen, welches die Landratsämter in Bayern heute Mittag erhalten haben..."
Auszug aus der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und deren Auswirkungen in komprimierter Form - die Fahrschule
betreffend:
Die Durchführung des theoretischen als auch
praktischen Unterrichts in Präsenzform ist untersagt. Erlaubt hingegen wären Maßnahmen im
BerufsKraftFahrer-Bereich, wie die beschleunigte Grundqualifikation. Nicht der Erwerb der FE C oder D, d.h.
Führerscheinklassen Lkw und Bus
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▲ Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard ▲
Landkreis Ebersberg
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Stand 8.12.2020
5 Tage unter 200, wenn auch nur sehr knapp,
aber was werden die bayerischen Verschärfungen ab Mittwoch bringen - bezüglich Schulen?
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Donnerstag, 3.12.20 ist geöffnet, der klassenspezifische Unterricht um 18 Uhr findet statt
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da der Inzidenzwert von 200 am 3.12.20 überschritten ist (siehe RKI-Dashboard - oben, 215,8) ist ab Freitag, 4.12.20 mindestens 7 Tage geschlossen, bis der 200er Wert durchgehend 7 Tage darunter liegt
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in den Räumen der Fahrschule ist Maskenpflicht und auf die Abstandsregeln zu achten – mindestens 1,5 m!!!
die Fahrschule hat ein Hygienekonzept, das links von der Eingangstür ausliegt
siehe auch im Navigationsmenü – "Hygieneschutzkonzept(15)
Ich bin kein Jungspund, sondern ein alter Hase!
Gehöre aber noch nicht zum alten Eisen!
mobil 0171 32 62 203
Fahrschule Gressmann, Wolfgang-Wagner-Straße 10, 85625 Glonn