5.1

 

Voraussetzungen und Ablauf für die angebotenen FS-Klassen

 

Klasse T (Traktor ab 40 km/h • Druckluftbremsanlage für Anhänger • schwarzes oder grünes Kennzeichen für Traktor und Anhänger •

 Anhänger mit Druckluftbremse • Anhänger braucht eigene Zulassung und Kennzeichen • Starrdeichsel oder gelenkt)Traktor und Anhänger müssen selbst gestellt werden!

 

  • Mindestalter 16 Jahre – kein Führerscheinvorbesitz notwendig
  • Theorieausbildung (12 Grundunterrichte, 6 klassenspezifische Unterrichte)*
  • Praxisausbildung (keine Sonderfahrten)**
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

Klasse C (Lkw solo über 7,5 t zulässige Gesamtmasse) – eigener Fahrschul-Lkw

 

  • Mindestalter 21 Jahre – FS-Vorbesitz Klasse B notwendig
  • Theorieausbildung (6 Grundunterrichte, 10 klassenspezifische Unterrichte)*
  • Praxisausbildung (10 Sonderfahrten – 5x ÜL, 2x AB, 3x NF)**
  • Theorie- und Praxisprüfung
  • Mindestalter 21 Jahre – FS-Vorbesitz alte Klasse 3 (= C1)
  • Theorieausbildung (6 Grundunterrichte, 4 klassenspezifische Unterrichte)*
  • Praxisausbildung (5 Sonderfahrten – 3x ÜL, 1x AB, 1x NF)**
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

Klasse CE (Lkw über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Lkw-Anhänger) – eigener FS-Lkw-Zug

 

  • Mindestalter 21 Jahre – FS-Vorbesitz Klasse C notwendig
  • Theorieausbildung (6 Grundunterrichte, 4 klassenspezifische Unterrichte)*
  • Praxisausbildung (10 Sonderfahrten – 5x ÜL, 2x AB, 3x NF)**
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang – eigener Lkw-Zug

 

  • Mindestalter 21 Jahre – FS-Vorbesitz Klasse B oder alte Klasse 3 notwendig
  • Theorieausbildung (6 Grundunterrichte, 14 klassenspezifische Unterrichte)*
  • Praxisausbildung (14 Sonderfahrten – 8x ÜL, 3x AB, 3x NF)**
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

Klasse D (großer KOM = Kraftomnibus) – Bus wird von der Fahrschule ausgeliehen (siehe Foto "Fahrzeuge")

 

 

  • Mindestalter 23 Jahre – FS-Vorbesitz siehe die nächsten 4 Zeilen notwendig
  • bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre: 22 Fahrstunden (7x Grundausbildung, 8x ÜL, 4x AB, 3x NF)**
  • bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre: 44 Fahrstunden (14x GA/16x ÜL/8x AB/6x NF)**
  • bei Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre: 58 Fahrstunden (33x GA/12x ÜL/8x AB/5x NF)**
  • bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre: 89 Fahrstunden (45x GA/22x ÜL/14x AB/8x NF)**
  • Theorieausbildung (6x Grundunterricht, 18x bei Vorbesitz-Kl.B/12x-Kl.C1/8x-Kl.C klassenspezifische Unterrichte)*
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

* = Unterrichtseinheit 90 Minuten

** = Fahrstunde a' 45 Minuten

 

 


5.2

Theorieprüfung bestanden?

 

Was müssen Sie bei der Prüfung beantworten

 

 

 

Klasse

Ersterwerb

Anzahl der

Fragen

Grundstoff

Anzahl der

Fragen

Zusatzstoff

zulässige

Fehlerpunkte

Aus-

nahmen

L

20

10

10

*)

T

20

10

10

*)

Klasse

Erweiterung

Anzahl der

Fragen

Grundstoff

Anzahl der

Fragen

Zusatzstoff

zulässige

Fehlerpunkte

Aus-

nahmen

T

10

10

6

*)

C

10

27

10

*)

CE

10

20

10

*)

D

10

30

10

*)

DE

10

20

10

*)

C1

10

20

10

*)

D1

10

25

10

*)

 

 

 

Die Fragen sind 2-, 3-, 4- oder 5-wertig, was die Fehlpunktbemessung betrifft. Vorfahrtsfragen sind 5-wertig.

 

Bei Doppelklasse-Prüfungen (z.B. C + CE) ist der Grundstoff nur einmal zu bearbeiten.

 

*) = es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

 

 

Theorieprüfungen werden über den vorgeschriebenen Theorieunterricht und an Hand von elektronischem Lehrmaterial – identisch wie bei der Prüfung – vorbereitet. Die Prüfungsfragen bestehen aus Grundfragen und klassenspezifischen Fragen. Bei Doppel- oder Dreifachklassen (z.B. C und CE) sind die Grundfragen nur einmal zu beantworten. Die Beantwortungzeit ist 30 Minten. Die Prüfung selber ist eine sogenante Computerprüfung und wird beim TÜV an einem Tablet abgewickelt.

Theoretische Prüfungen sind nicht nur in Deutsch, sondern auch in 12 Fremdsprachen möglich. (Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch)

 

 


5.3

 

Praxisprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsteilen:

 

Klasse T: Abfahrtskontrolle mit Prüfungskärtchen, Verbinden oder Trennen des Zugs, praktisches Fahren im Realverkehr mit Grundfahrausfgaben (z.B. Rückwärtsfahren)

 

Klasse C: Abfahrtskontrolle mit Prüfungskärtchen, Fahren im Realverkehr mit Grundfahraufgaben (z.B. Rückwärtsfahren)

 

Klasse CE: Verbinden oder Trennen des Zugs, Fahren im Realverkehr mit Grundfahraufgaben (z.B. Rückwärtsrangieren)

 

Klasse D: Abfahrtskontrolle mit Prüfungskärtchen, Fahren im Realverkehr mit Grundfahraufgaben (z.B. Rückwärtsfahren)

 

Alle Praxis-Prüfungsteile werden getrennt gewertet. D.h. eventuell nicht bestandene Prüfungsteile sind einzeln zu wiederholen.

 

__________________________________________________________________________________________________________________________

5.4

 

Zur Weiterleitung des Führerscheinantrags an das LRA Ebe/Führerscheinstelle der Klassen C, CE, D, DE, T braucht man:

  • den komplett ausgefüllten Führerscheinantrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen
  • ein eigenes biometrisches Lichtbild neuen Datums (35 x 45 mm)
  • den Unterschriftenaufkleber
  • den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses nach §19 FeV (erhalten Sie wieder zurück), ersatzweise Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
  • ein Kfz-Tauglichkeits-Gutachten eines Arztes nach vorgegebenem Formblatt (nicht Kl. T)
  • ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV (bei Kl. T: Sehtestbescheinigung)
  • bei Klsse D: zusätzlich eine erweitertes Führungszeugnis (Belegart "O")

Infos und Kontaktadressen bekommen Sie in der Fahrschule!